Gewerbe und Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderrichtlinie
Zur Schaffung von Anreizen zur Neueröffnung oder Neuansiedlung von inhabergeführten Einzelhandelsunternehmen, Gastronomiebetrieben sowie verbrauchernahen Dienstleistungsunternehmen in der Kernstadt sowie in den Stadtteilzentren hat die Stadtverordnetenversammlung eine Förderrichtlinie beschlossen.
Entsprechend der Richtlinie kann die Förderung durch monatliche Mietzuschüsse für den Gewerbeinhaber in Höhe von 50 Prozent des ortsüblichen Mietpreises (maximal 500 Euro) für sechs Monate erfolgen.
Auch der Vermieter selbst kann zur Sanierung und Verbesserung der Außenfassade des Mietobjektes eine Förderung erhalten. Die Höhe der Förderung beträgt 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten für die Fassade, jedoch höchstens 3.000,00 Euro pro Gebäude.
Diese beiden Fördermaßnahmen sollen zur nachhaltigen Stärkung der Zentren, zur Beseitigung bzw. Vermeidung von Leerständen sowie einer Attraktivitätssteigerung in der Kernstadt und den Stadtteilen beitragen.
Zur Schaffung von Anreizen zur Neueröffnung oder Neuansiedlung von inhabergeführten Einzelhandelsunternehmen, Gastronomiebetrieben sowie verbrauchernahen Dienstleistungsunternehmen in der Kernstadt sowie in den Stadtteilzentren hat die Stadtverordnetenversammlung eine Förderrichtlinie beschlossen.
Diese beiden Fördermaßnahmen sollen zur nachhaltigen Stärkung der Zentren, zur Beseitigung bzw. Vermeidung von Leerständen sowie einer Attraktivitätssteigerung in der Kernstadt und den Stadtteilen beitragen.