Einwohnermeldeamt

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Steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID)

Die steuerliche Identifikationsnummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.

 

Eine SteuerID wird jeder Person, die mit der Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt.

 

Sollten Sie nicht mehr im Besitz der SteuerID sein, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern: hier Klicken

Ein Termin oder eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt ist hierfür nicht erforderlich. Sollte eine betroffene Person keinen Internetzugang haben, kann sie sich alternativ telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0228 406-1240 mit dem BZSt in Verbindung setzen.

 

Bitte beachten Sie, dass die betroffene Person die IdNr ausschließlich schriftlich per Post erhält.

Formulare Einwohnermeldeamt

Übersicht der Dienstleistungen im Einwohnermeldeamt

Keine Leistungen gefunden.

Meldewesen

Folgende Unterlagen mitzubringen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten


Antrag Personalausweis

  • Ausweisdokument (Reisepass oder alter Personalausweis)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) 
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (zwingend erforderlich) 
  • Gebühr: Vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro, nach dem 24. Lebensjahr: 37,00Euro
  • Zusätzlich bei Minderjährigen unter 18 Jahren: Beide Sorgeberechtigten bzw. 1 Sorgeberechtigter und Einverständniserklärung


Antrag Reisepass

  • Ausweisdokument (Alter Reisepass oder Personalausweis)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde (zwingend erforderlich)
  • Gebühr: Vor dem 24. Lebensjahr: 37,50 Euro, nach dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
  • zusätzlich bei Minderjährigen unter 18 Jahren: Beide Sorgeberechtigten bzw. 1 Sorgeberechtigter und Einverständniserklärung


Hinweise zum vorgezogenen Umtausch von Führerscheinen


Im Einwohnermeldeamt kann die Fahrerlaubnis zum Umtausch gegen eine Gebühr abgegeben und weitergeleitet werden, die tatsächliche Bearbeitung des Antrags erfolgt jedoch in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

In der Fahrerlaubnisbehörde (Führerschein) Darmstadt-Dieburg werden Anträge bis auf Weiteres nur postalisch bearbeitet. Informationen zur Einsendung von Anträgen sind auf den Seiten des Landkreises


Führerscheintausch - wer ist wann betroffen?


Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:


Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025


Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*


Ausstellungsjahr Führerscheinumtausch

 

Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

 

1999 -2001

 

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.012031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Quelle: Bundesdruckerei.