Einwohnermeldeamt
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Online-Termin im Einwohnermeldeamt
Steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID)
Die steuerliche Identifikationsnummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.
Eine SteuerID wird jeder Person, die mit der Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt.
Sollten Sie nicht mehr im Besitz der SteuerID sein, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern: hier Klicken
Ein Termin oder eine Vorsprache beim Einwohnermeldeamt ist hierfür nicht erforderlich. Sollte eine betroffene Person keinen Internetzugang haben, kann sie sich alternativ telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr unter der Rufnummer 0228 406-1240 mit dem BZSt in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass die betroffene Person die IdNr ausschließlich schriftlich per Post erhält.
Formulare Einwohnermeldeamt
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Übersicht der Dienstleistungen im Einwohnermeldeamt
Meldewesen
Folgende Unterlagen mitzubringen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
Antrag Personalausweis
- Ausweisdokument (Reisepass oder alter Personalausweis)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Geburts- oder Heiratsurkunde (zwingend erforderlich)
- Gebühr: Vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro, nach dem 24. Lebensjahr: 37,00Euro
- Zusätzlich bei Minderjährigen unter 18 Jahren: Beide Sorgeberechtigten bzw. 1 Sorgeberechtigter und Einverständniserklärung
Antrag Reisepass
- Ausweisdokument (Alter Reisepass oder Personalausweis)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Geburts- oder Heiratsurkunde (zwingend erforderlich)
- Gebühr: Vor dem 24. Lebensjahr: 37,50 Euro, nach dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro
- zusätzlich bei Minderjährigen unter 18 Jahren: Beide Sorgeberechtigten bzw. 1 Sorgeberechtigter und Einverständniserklärung
Hinweise zum vorgezogenen Umtausch von Führerscheinen
Im Einwohnermeldeamt kann die Fahrerlaubnis zum Umtausch gegen eine Gebühr abgegeben und weitergeleitet werden, die tatsächliche Bearbeitung des Antrags erfolgt jedoch in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
In der Fahrerlaubnisbehörde (Führerschein) Darmstadt-Dieburg werden Anträge bis auf Weiteres nur postalisch bearbeitet. Informationen zur Einsendung von Anträgen sind auf den Seiten des Landkreises
Führerscheintausch - wer ist wann betroffen?
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:*
Ausstellungsjahr Führerscheinumtausch
| Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999 -2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.012031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.