Summer holidays and teenage concept - group of smiling teenagers

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

FAQ


Fragen und Antworten


  • Fragen rund um die Ferienbetreuung


    Fragen rund um die Ferienbetreuung


    1. Ab welchem Alter/Klasse kann ein Kind für die Ferienbetreuung angemeldet werden?
    Grundsätzlich wird die Ferienbetreuung für Kinder ab der Vorklasse bis einschließlich zur sechsten Klasse angeboten. Kindergartenkinder, die nach den Sommerferien eingeschult werden, dürfen ebenfalls an der Ferienbetreuung teilnehmen.

    2. Wie viele Plätze stehen im Rahmen der Ferienbetreuung zur Verfügung?
    Es gibt keine Limitierung der Plätze. Alle fristgerecht eingegangenen Anmeldungen werden berücksichtigt.


    3. Was passiert, wenn die Anmeldefrist für die Ferienbetreuung nicht eingehalten wird?
    Ein Platz für die Ferienbetreuung kann nur dann garantiert werden, wenn die Anmeldefristen eingehalten werden. Nach der jeweiligen Anmeldefrist können auf Anfrage nur noch Restplätze vergeben werden. Andernfalls kann Ihr Kind auf die Warteliste gesetzt werden und bei Abmeldung eines anderen Kindes nachrücken.

    4. Wie erfolgt eine Abmeldung für die Ferienbetreuung?
    Eine Abmeldung muss fristgerecht (vor Ablauf der Anmeldefrist) und in schriftlicher Form (Abmeldeformular) eingereicht werden, andernfalls können die Kosten nur erstattet werden, wenn der Platz durch ein anderes Kind belegt werden kann.

    5. Werden spezielle Essenswünsche in der Ferienbetreuung berücksichtigt?
    Ja. Es wird darauf geachtet, dass Kinder, die kein (Schweine-)Fleisch essen möchten oder dürfen eine Alternative angeboten wird. Auch eine Laktose-Unverträglichkeit kann berücksichtigt werden. Auf alle weiteren besonderen Essenswünsche kann leider nicht eingegangen werden. Bei anderen Lebensmittel-Unverträglichkeiten kann das Mittagessen allerdings komplett abbestellt werden. In diesem Fall müssten Sie ihrem Kind ein Mittagessen mitgeben.

    6. Wann kann eine Sozialstaffelung in Anspruch genommen werden?
    Die Sozialstaffelung greift nur, wenn der Kinder- und Jugendförderung ein Familienbruttojahreseinkommensnachweis vorgelegt wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass alle Einkünfte (auch Kindergeld, mögliche Unterhaltsleistungen o.ä.) mit erfasst sind.

    7. Dürfen Kinder aus anderen Städten und Gemeinden an der Ferienbetreuung teilnehmen?
    Nein. Das Angebot der Ferienbetreuung richtet sich ausschließlich an Kinder aus Ober-Ramstadt und den Stadtteilen. Es handelt sich um ein von der Stadt Ober-Ramstadt bezuschusstes Angebot. Lediglich nach Ablauf der Anmeldefrist können auf Nachfrage Restplätze an Kinder aus anderen Städten und Gemeinden vergeben werden.

  • Fragen zu den wöchentlich stattfindenden Kinder- und Jugendtreffs


    Fragen zu den wöchentlich stattfindenden Kinder- und Jugendtreffs


    1. Können die wöchentlichen Treffs ohne Anmeldung besucht werden?
    Ja. Eine Anmeldung für die wöchentlichen Treffs ist nur dann erforderlich, wenn im Rahmen des Angebots ein Ausflug stattfindet. Die Programmpunkte können dem jeweiligen Programm entnommen werden. Sollten im Rahmen der Corona-Pandemie seitens der Bundes- und Landesregierung bestimmte Vorgaben zu Gruppengrößen angeordnet werden, kann auch eine vorherige Anmeldung für die wöchentlichen Angebote im TRIO nötig sein. In diesem Fall informiert die Kinder- und Jugendförderung frühzeitig über die städtische Website und die Presse.


    2. Ist für die Teilnahme an Treffs oder anderen Aktivitäten ein Teilnahmebeitrag zu entrichten?
    In der Regel sind die Angebote kostenfrei. Für manche Termine im Rahmen der wöchentlichen Kinder- und Jugendtreffs oder bei Ausflügen ist ein geringer Teilnahmebeitrag zu entrichten. Informationen über die Termine und die Höhe des Teilnahmebeitrages sind dem jeweiligen Programmflyer oder Anmeldeformular zu entnehmen.

    3. Für wen ist der Heimfahr-Service nach den Treffs gedacht und wie findet dieser statt?
    Der Heimfahrservice richtet sich nur an die Kinder und Jugendlichen, die in Ober-Ramstadt oder den dazugehörigen Stadtteilen wohnen. Der Service findet immer erst nach der entsprechenden Treffzeit statt. Möchte jemand frühzeitig nach Hause, gilt das Angebot nicht. Eine schriftliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Fachkräfte der Kinder- und Jugendförderung behalten sich vor, bei Fehlverhalten des Kindes/Jugendlichen den Heimfahrservice zu verwehren

    4. Haben die Fachkräfte der Kinder- und Jugendförderung eine Aufsichtspflicht?
    Ja. Im Rahmen der Treffzeiten, innerhalb des TRIOs, übernehmen die Fachkräfte eine Aufsichtspflicht und stehen den Kinder und Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung. Jedoch können die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der offenen Treffzeiten  jederzeit kommen und gehen, wann sie möchten. Die Aufsichtspflicht gilt außerdem nur innerhalb des TRIO-Gebäudes und nicht für das dazugehörige Außengelände. 

    Für Kurse, Veranstaltungen und Ausflüge, für die eine schriftliche Anmeldung erforderlich ist, gilt die Aufsichtspflicht für die Dauer des Angebotes.

    5. Wie wird über den kurzfristigen Ausfall eines Treffs informiert?
    Sollte ein Treff aus personellen oder organisatorischen Gründen kurzfristig ausfallen, wird lediglich durch einen Aushang an der Tür am TRIO darüber informiert.

    6. Dürfen Kinder und Jugendliche aus anderen Städten und Gemeinden an den Angeboten der Kinder- und Jugendförderung teilnehmen?
    Ja, alle sind willkommen.

  • Fragen zu den Räumlichkeiten und sonstigen Themen


    Fragen zu den Räumlichkeiten und sonstige Themen


    1. Können die Räumlichkeiten im TRIO für private Veranstaltungen gemietet werden?
    Nein. Die Räumlichkeiten im TRIO werden grundsätzlich nicht an Privatpersonen vermietet.

    2. Wer kann die Räumlichkeiten im TRIO mieten?
    Auf Nachfrage bei den Beschäftigten der Kinder- und Jugendförderung können die Räumlichkeiten im TRIO von Schulen oder Vereinen mit einer Kinder- und Jugendabteilung genutzt werden. Für kommerzielle oder politische Zwecke steht das TRIO nicht zur Verfügung.

    3. Kann man sich für Veranstaltungen der Volkshochschule Darmstadt-Dieburg, die im TRIO stattfinden, bei der Kinder- und Jugendförderung anmelden?
    Nein. Anmeldungen für Veranstaltungen der Volkshochschule Darmstadt-Dieburg sind direkt bei der Volkshochschule einzureichen.