Wie in den vergangenen Jahren werden allen Grundstückseigentümer/innen ihre Ablesekarten (per E-Mail oder per Post) in der 49./50. KW mit der Bitte, den Wasserzähler zum Stichtag abzulesen und an die Stadt Ober-Ramstadt zurück zu geben, zugesandt.
Der Zählerstand kann flexibel und kostensparend ganz einfach online erfasst werden.
Die Anmeldung erfolgt über den auf der Ablesekarte abgedruckten QR-Code oder den städtischen Internetauftritt www.ober-ramstadt.de. Wenn der Zählerstand online mitgeteilt wird, ist eine Rücksendung der Ablesekarte nicht mehr erforderlich.
Telefonisch können die Zählerstände an das Steueramt Ober-Ramstadt unter 06154 / 702-630 oder per E-Mail an steueramt@ober-ramstadt.de mitgeteilt werden.
Der mitgeteilte Zählerstand dient zur Abrechnung des Wasserverbrauchs für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 sowie zur Neufestsetzung der Vorauszahlungsraten für das Jahr 2025. Sofern ein Zählerwechsel vorgenommen wurde, wird dies bei der Abrechnung berücksichtigt.
Die Ablesedaten sollten der Stadt Ober-Ramstadt bis spätestens 7. Januar 2025 vorliegen. Bei fehlender Mitteilung der Zählerstände wird der Wasserverbrauch geschätzt.