Wer zu Lebzeiten kein Testament oder eine anderweitige letztwillige Verfügung errichtet, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Hieraus ergeben sich sehr häufig für von dem Erblasser nicht vorhergesehene und auch nicht gewünschte Rechtsfolgen, die in sehr vielen Fällen Ansatzpunkte für jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen der Hinterbliebenen und die damit einhergehende dauerhafte Störung des Familienfriedens sind.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Conradi, Ober-Ramstadt, informiert über die möglichen Folgen der gesetzlichen Erbfolge und deren gezielte Vermeidung durch die Abfassung eines Testaments. Der Vortrag soll insbesondere das Bewusstsein dafür wecken, in welchen Lebenssituationen die Abfassung eines Testamentes zweckmäßig, möglicherweise sogar unabdingbar geboten ist. Es werden in diesem Zusammenhang auch die Rechte von pflichtteilsberechtigten Personen dargestellt sowie auch die Möglichkeiten, Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche mit den gesetzlich vorgesehenen Mitteln ihrer Höhe nach zu beeinflussen. Ferner werden die Gestaltungsformen der vorweggenommenen Erbfolge sowie die mit jeder Nachfolgeplanung verbundenen schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Fragestellungen erörtert.
Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Fragen bitte an Katrin Mohn unter der Rufnummer 06154/702-237 oder per Mail mit seniorenbuero@ober-ramstadt.de.