bürgerinformationsveranstaltung am 29.11.2024

Pressemitteilung zur Bürgerinformationsveranstaltung am 29.11.2024


Dies bedeutet im Ergebnis, dass sich durch die einheitliche Neubewertung aller Objekte jeweils neue Messbeträge ergeben, die nach Eingabe der Eigentümer vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und sodann den Kommunen übermittelt wurden. 

Die Stadt beabsichtigt, die Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 aufkommensneutral vorzunehmen und damit der Empfehlung der Gesetzgeber nachzukommen. Als Kompensation für stark sinkende Messbeträge, die durch die Neufestsetzung des Finanzamts aufgrund der Reform erfolgt sind, müssen die Hebesätze der Grundsteuer A und B höher angesetzt werden, damit die Stadt Ober-Ramstadt gleichbleibende Grundsteuererträge erhält.

Damit ist nicht automatisch eine pauschale Grundsteuererhöhung verbunden, denn die Stadt wird durch die aufkommensneutrale Umsetzung keine Mehreinnahmen generieren.

In der Auswirkung der Neuberechnung anhand der vom Finanzamt bereitgestellten Messbeträge sind folgende Hebesätze (rot) aufkommensneutral.

Im Haushalt 2024 beträgt das Einnahmevolumen der Grundsteuer B rund 5,6 Mio. EUR, bei der Grundsteuer A beläuft sich die Summe auf rund 128.000 EUR.

In der Einzelbewertung bedeutet die Neufestsetzung der Messbeträge im Kontext mit den aufkommensneutralen Hebesätzen, dass bei der Grundsteuer B knapp 62 % der Grundstückseigentümer trotz des höheren Hebesatzes weniger Grundsteuer bezahlen werden, hingegen auf 38 % der Grundstückseigentümer Mehrbelastungen zukommen.

Als einer der Indikatoren für steigende Messbeträge kann neben dem nun einfließenden Bodenrichtwert sicherlich die letztmalige Bewertung anhand der Einheitswerte von 1964 herangezogen werden. Ältere Objekte, die seit diesem Zeitpunkt nicht neu bewertet wurden und bisher einen vergleichsweise geringen Messbetrag hatten, werden in der Regel einer höheren Neubewertung unterliegen und dementsprechend in der Gleichbetrachtung mehr Grundsteuer zahlen müssen.

Die Stadthalle war bis auf wenige Stühle vollständig besetzt, was zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger unser Informationsangebot wahrgenommen haben. „Es ist mir ein Anliegen, die Auswirkungen der Grundsteuerreform transparent darzulegen“, so Bürgermeister Tobias Silbereis.

Zu Beginn der Informationsveranstaltung wurde die Finanzsituation dargestellt. Die wichtigsten Eckpunkte sind hier: der Gewerbesteuereinbruch in 2023 mit Auswirkungen auf 2024 und fortfolgende Jahre sowie das Jahresergebnis 2023 mit 5,4 Mio. EUR Defizit.

„Allerdings kann dieser Strudel nicht so weitergehen. Wir Kommunen sind nicht mehr auskömmlich gegenfinanziert von Land und Bund, werden von Pflichtaufgaben erdrückt“, erläutert Bürgermeister Tobias Silbereis. Die Ausgaben steigen horrend, der beeinflussbare Rahmen wird immer geringer. Dreht man an den verbliebenen Stellschrauben, ginge das zu Lasten unserer sozialen Standards und des Gesellschaftslebens. Dies kann keinesfalls ein Bestreben sein, weshalb wir eindringlich an Bund und Land appellieren, die Kommunen und Landkreise zu entlasten und auskömmlich zu finanzieren.

Abschließend wurde die Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren vorgestellt. So wurde vor Kurzem die nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) turnusgemäße Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren durch einen Steuerberater vorgenommen. Im Ergebnis werden die Gebühren von 2,11 € auf 3,32 € (brutto) für Frischwasser und von 2,32 € auf 3,13 € für Abwasser je Kubikmeter ansteigen. Die Gebühr für Niederschlagswasser wird sich von 0,72 € auf 0,90 € je Quadratmeter erhöhen.

„In den kommenden Jahren stehen größere Investitionen und Sanierungsmaßnahmen in unsere Infrastruktur Wasser und Kanal an. Eine funktionierende Versorgung und Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung“, begründet Bürgermeister Tobias Silbereis. Diese Maßnahmen schlagen sich neben der Unterhaltung der Versorgungsanlagen in den Gebühren nieder.



Erklärfilm zu den Hebesatzempfehlungen 2025 der Hessischen Steuerverwaltung | Ihr digitales Finanzamt Hessen