Erleichterungen für die Landwirtschaft im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Afrikanische Schweinepest
Darmstadt-Dieburg. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die Allgemeinverfügung für die Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) angepasst. Ab sofort müssen Genehmigungen für das Mähen von Grünland sowie die Ernte von Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen und Leguminosen in der infizierten Zone, einschließlich des Kerngebiets, nicht mehr schriftlich beantragt werden. Die Grundlage für die Erleichterungen bilden die von einer Fachfirma in der infizierten Zone durchgeführten Drohnenflüge. Bisher wurden bei den Suchaktionen im Landkreis Darmstadt-Dieburg keine positiven Funde entdeckt.
Schriftliche Beantragung entfällt
Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, wenn am gleichen Tag ein dokumentierter Drohnenflug über das betreffende Gebiet stattgefunden hat und die Aufnahmen elektronisch übermittelt wurden. Ist die Erstellung eines Flugprotokolls nicht möglich, ist eine Bestätigung über die durchgeführte Drohnensuche mit dem Ergebnis der Suche (Name, Kontaktdaten, Datum, Schlagnummer und Ergebnis des Abflugs) festzuhalten. Sollten dabei Wildschweine auf der Fläche festgestellt werden, darf diese Fläche nicht bearbeitet werden. In einem solchen Fall ist ein neuer Termin für die Drohnensuche und die Ernte festzulegen.
Bürokratische Aufwand wird reduziert
Lutz Köhler, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Darmstadt-Dieburg, betont die Bedeutung dieser Anpassung: „Diese Änderung stellt eine große Erleichterung für die Landwirtschaft und die Kreisverwaltung dar. Wir möchten den bürokratischen Aufwand reduzieren und gleichzeitig die notwendige Sicherheit gewährleisten, um die Verbreitung der ASP effektiv zu verhindern. Die Lockerungen sind möglich, weil der Landkreis flächendeckend die betroffenen Zonen durch ein professionelles Unternehmen zur Drohnenüberwachung absuchen ließ und dabei keinen infizierten Wildschweinkadaver im Landkreis entdeckte.“
Landwirtschaftliche Prozesse werden erleichtert
Die Anpassung der Allgemeinverfügung zielt darauf ab, die landwirtschaftlichen Prozesse in der infizierten Zone zu erleichtern und gleichzeitig die strengen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP aufrechtzuerhalten. Der Einsatz von Drohnentechnologie ermöglicht eine effiziente und sichere Überprüfung der Flächen und trägt dazu bei, die Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Seuche zu minimieren.
Landwirte im Landkreis werden gebeten, sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zur Übermittlung der Drohnenaufnahmen auf www.ladadi.de/asp zu informieren und die neuen Regelungen entsprechend umzusetzen. (mm)
Material zum Download:
https://www.ladadi.de/uploads/20240718-AV_00_Landwirtschaft_Endfassung.pdf