Landkreis Darmstadt-Dieburg erlässt Allgemeinverfügung
Afrikanische Schweinepest:
Darmstadt-Dieburg. Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Allgemeinverfügung in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt erlassen. Die Regelungen treten ab sofort in Kraft (17.6.2024) und sind unter www.ladadi.de/asp zu finden. Während die Infektion für Menschen ungefährlich ist, endet sie bei Schweinen fast immer tödlich.
Infiziertes Wildschwein im Kreis Groß-Gerau
Vergangene Woche wurde die ASP im Landkreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein nachgewiesen. Ein weiteres Fortschreiten der Infektion in östliche Richtung kann daher nicht ausgeschlossen werden und ist angesichts der Verbreitung in ganz Ostmitteleuropa wahrscheinlich. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet. Die Kreiskommunen Erzhausen, Griesheim und Weiterstadt liegen in Teilen in dieser Zone.
Zum Schutz gegen die Verbreitung ASP hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wird die Jägerschaft in der infizierten Zone dazu verpflichtet, alle verendeten und erlegten Wildschweine zu melden. Daneben besteht ein grundsätzliches Jagdverbot und im gesamten Gebiet eine Leinenpflicht.
Landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt
Die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb der infizierten Zone wird ebenfalls eingeschränkt. So wird für die Dauer von zunächst 14 Tagen, ein Verbot der maschinellen Bodenbearbeitung und Ernte ausgesprochen. Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an das örtlich zuständige Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg (veterinaeramt@ladadi.de) zu stellen. Die nichtmaschinelle Ernte von beispielsweise Erdbeeren und Spargel ist weiterhin möglich.
Tote Wildschweine nicht berühren
Insgesamt sind die Viren sehr widerstandsfähig und überleben in Wurstwaren sowie in frischem, gepökeltem, geräuchertem oder gefrorenem Fleisch. Wanderer oder Spaziergänger, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren und stattdessen das Veterinäramt oder die Polizei informieren.
Landkreis Darmstadt-Dieburg will Weiterverbreitung stoppen
Ein wesentlicher Übertragungsweg ist der direkte und indirekte Kontakt von Wildschweinen zu Hausschweinen. Sowohl über infizierte Wildschweine als auch über Menschen, Fahrzeuge und Lebensmittel besteht die Gefahr der Weiterverbreitung dieser Tierseuche. Mit dem Erlassen der Allgemeinverfügung erhofft sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg, dass die Hausschweinbestände vor dieser tödlich verlaufenden Seuche geschützt werden können. Wirtschaftliche Schäden und Tierleid sollen somit so gering wie möglich gehalten werden. (mm)