hebesatzsatzung

Satzung über die Festsetzung der Steuersätzefür die Grund- und Gewerbesteuer- Hebesatzsatzung -


Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom
2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)
i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) hat die Stadtverordnetenversammlung am 12 Dezember 2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                     1.010 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)                                                                    1.060 v.H.

 

2. für die Gewerbesteuer                                                      420 v.H.

 

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2025.

 

§ 3

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Ober-Ramstadt, den 13. Dezember 2024

gez. Tobias Silbereis
Bürgermeister

 

Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wurde am 19. Dezember 2024 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Ober-Ramstadt, den Odenwälder Nachrichten (Ausgabe 51, Jahrgang 06) öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 tritt damit zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Ober-Ramstadt, den 20. Dezember 2024

 

gez. Tobias Silbereis
Bürgermeister

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