Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Ober-Ramstadt


Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ober-Ramstadt

Bauleitplanung der Stadt Ober-Ramstadt;

Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes„Nördlich Roßdörfer Straße“ in Ober-Ramstadt

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 die Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich Roßdörfer Straße“ beschlossen.

Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf auch nicht der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Berichtigung erfolgt aufgrund des Bebauungsplanes „Nördlich Roßdörfer Straße“, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde. Der Geltungsbereich der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich Roßdörfer Straße“ umfasst das Flurstück Nr. 26/12, Flur 36, in der Gemarkung Ober-Ramstadt.

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes kann bei der Stadtverwaltung Ober-Ramstadt, Fachbereich III – Bauen, Liegenschaften, Energie, Umwelt, Darmstädter Straße 29, 64372 Ober-Ramstadt, Zimmer- Nr. 207 eingesehen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung und die Berichtigung des Flächennutzungsplanes können auch auf der Internetseite der Stadt Ober-Ramstadt www.ober-ramstadt.de unter „Stadtraum, Wohnen, Planen, Bauen, Bebauungspläne, „Rechtskräftige Bebauungspläne oder Flächennutzungsplanänderungen“ eingesehen werden.

 

Ober-Ramstadt, den 23.05.2024

 

gez.
Tobias Silbereis

Bürgermeister