Sportanlagen und Hallen
Wichtige Hinweise
- Die Nutzung wird unter der Auflage gestattet, dass der Nutzer die geltenden Verordnungen und Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie befolgt.
- Der Veranstalter hat sich über diese Verordnungen eigenverantwortlich zu informieren und haftet für entsprechende Umsetzung.
- Falls ein Hygienekonzept entsprechend der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Rechtslage erforderlich ist, ist dieses unaufgefordert einzureichen.
Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Empfehlungen zur Hygiene und zum Tragen einer medizinischen Maske.
Die Benutzung der Sportanlagen bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadtverwaltung. Die Erlaubnis steht immer unter dem Vorbehalt des jederzeitigen teilweisen oder vollständigen Widerrufs aus wichtigem Grund.
Abweichungen, insbesondere der Austausch von Benutzungszeiten, bedürfen der
Zustimmung der Stadtverwaltung.
Hallen
Ballsporthalle Dieselstraße
- Kapazität: Teleskop-Tribüne für 150 Personen
- Räumlichkeiten: Drei Spielfelder, Foyer mit Bistro
- Barrierefreier Zugang
Weitere Trainingsorte
Sportgelände und Außenanlagen
Sportgelände „In der Aue" Ober-Ramstadt
- Großspielfeld Rasenplatz
- Kleinspielfeld Rasenplatz
- Bolzplatz
- Tennenrundlaufbahn 400 Meter
- Weitsprunganlage
- Kugelstoßring
Schulsport- und Trainingsanlage an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule
- Großspielfeld Kunstrasenplatz
- Basketballfeld
- Tartanrundlaufbahn 400 Meter
- Zwei Weitsprunganlagen
- Hochsprunganlage
- Sperrwurfanlage
- Drei Kugelstoßringe
Sportgelände Stadtteil Modau
- Großspielfeld Kunstrasenplatz
- Großspielfeld Rasenplatz
- Kleinspielfeld Rasenplatz
- Beachvolleyballanlage
Sportgelände Stadtteil Rohrbach
- Großspielfeld Rasenplatz
- Spielfeld Hartplatz
- Halle und separater gewerblicher Gaststätte
- Foyer mit Zugang zur Gaststätte und Halle
- Barrierefreie Toiletten
- Außengelände nur auf Anfrage nutzbar
Wer ist als Aufsichtsperson zu nennen?
Die überlassenen Sportanlagen dürfen nur betreten werden, wenn die vom
Antragssteller benannte volljährige Aufsichtsperson anwesend ist.Der Antragsteller und die Aufsichtsperson sind gegenüber der Stadt Ober-Ramstadt für die
Einhaltung der Benutzungsordnung verantwortlich; sie haben für die Beachtung der
Benutzungsordnung zu sorgen.Was muss ich bei Erlaubnisstellung beachten?
Der Antragstellende oder die von ihm benannte Aufsichtsperson ist verpflichtet, sämtliche überlassene Sportanlagen (d. h. inklusive der Einrichtungsgegenstände, Geräte, Zufahrten,
Parkplätze) jeweils vor der Benutzung und sodann fortwährend während der Nutzung auf
ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Verkehrssicherheit für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen.Der Antragstellende oder die von ihm benannte Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass
schadhafte Anlagen, Räume, Geräte und dergleichen nicht benutzt werden.Der Antragstellende übernimmt für die Dauer der Nutzung die der Stadt Ober-Ramstadt als
Eigentümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht.Der Antragsteller hat dafür zu sorgen, dass ständig Personen anwesend sind, die aufgrund
entsprechender Ausbildung in der Lage sind, erste Hilfe zu leisten. Er hat für einen
ausreichenden Sanitätsdienst zu sorgen.Wie erhalte ich meine Genehmigung?
Eine Genehmigung erfolgt schriftlich und mit Vorhandensein aller Unterlagen.