Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

    Ausnahme: Sie sind im Besitz eines gültigen Reisepasses mit dem neuen Namen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung nach Scheidung bzw. die Namensänderung
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
    Spezielle Hinweise für - Stadt Ober-Ramstadt
    • Ausweisdokumente 
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) 
    • Geburts- oder Heiratsurkunde (zwingend erforderlich) 
    • Gebühr: vor dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro, nach dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro 
    • Zusätzlich bei minderjährigen unter 16 Jahren: Beide Elternteile bzw. ein Elternteil und Einverständniserklärung
  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende