Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

  • Leistungsbeschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Heiratsbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit einer Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrag aus dem Heiratsbuch.

    Außer den Angaben zum Eheintrag enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen.


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