Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister

  • Leistungsbeschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang im Sterbefall eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrag aus dem Sterbebuch.

    Außer den Angaben zur Sterbefall enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen. Die genaue Zeit (Stunde und Minute) des Sterbefalls teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.


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Zuständige Mitarbeitende