Sportanlagen und Hallen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Benutzung der Sportanlagen bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Stadtverwaltung. Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt werden. Die Erlaubnis steht immer unter dem Vorbehalt des jederzeitigen teilweisen oder vollständigen Widerrufs aus wichtigem Grund.

    Abweichungen, insbesondere der Austausch von Benutzungszeiten, bedürfen der Zustimmung der Stadtverwaltung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende