1. Von den Landkreisen, den kreisfreien Städten, dem Landessportbund Hessen und den hessischen Sportfachverbänden können Vorschläge zur Verleihung der Sportplakette des Landes Hessen vorgelegt werden. Geehrt werden können Personen oder Mannschaften, die nach internationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind und Personen oder Mannschaften, die unter schwierigen körperlichen Bedingungen besonders anerkennenswerte sportliche Leistungen erzielt haben oder Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitarbeiter, Übungsleiter oder Jugendleiter in Vereinen und Verbänden um die Jugend- oder Breitenarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben
2. Um das Stipendium können sich Student/innen, Fachhochschüler/innen und Auszubildende bewerben, die zwei Jahre oder länger in einem oder mehreren hessischen Sportvereinen, Sportkreisen und/oder Sportfachverbänden, über eine Honorartätigkeit hinaus, ehrenamtlich als Fachkraft im Jugend- und Freizeitsport, als Übungshelfer/in oder Übungsleiter/in kontinuierlich tätig sind.